Informationen zum Nordhorn-Almelo-Kanal

Beginnend mit dem 1.Mai 2006 werden der Nordhorn-Almelo-Kanal , der Ems-Vechte-Kanal und einige Kanalstrecken des Stadtgebiets Nordhorn wieder für Sportboote freigegeben.

In Nordhorn verbindet er den Ems-Vechte-Kanal mit der niederländischen Grenze, eine Weiterfahrt zum Almelo-kanal ist nicht möglich. Der Nordhorn-Almelo-Kanal (NAK) ist der jüngste Abschnitt des umliegenden Kanalsystems und wurde zwischen 1899 und 1907 errichtet. Über das Ölmühlenwehr und das Kornmühlenwehr wird der Wasserstand des NAK geregelt. Der Anschluss des NAKs an den Ems-Vechte-Kanal geschieht über eine Verbindungsschleuse.

Dadurch dass rund um den NAK Wohnungen und andere Gebäude errichtet wurden, ist der Kanal mittlerweile zu einem innerstädtischen Gewässer geworden, dass aufgrund der üppigen Flora und Fauna (Wasserpflanzen, Alleen u.Ä.) eine hohen ökologischen Stellenwert hat.

Navigatorische Hinweise

  • Geöffnet vom 01.05. bis zum 30.09
  • Geöffnet zwischen 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • Es gibt keine Verkehrssicherung durch Eigentümer und Betreiber
  • Ankern verboten
  • Es gilt ein Überholverbot für Motorboote
  • Das Ein/ und Aussetzen der Boote darf, wie das Anlegen, nur an den dazu ausgewiesenen Stellen geschehen
  • Nur die vegetationslose Kanalmitte, nicht die Schwimmblatt/ und Röhrrichtzonen dürfen befahren werden
  • Die Fischerei darf nicht behindert werden
  • Um die Stadt Nordhorn herum können Unterwasserhindernisse auftreten
  • Die Nutzung des Nordhorn-Almelo-Kanals geschieht auf eigene Gefahr

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