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Verkehrsregelung Innenstadt Berlin
Auf der Spree-Oder-Wasserstraße(SOW) vom Kanzleramtssteg km 14,10 bis zur Oberbaumbrücke km 20,70 – einschließlich Spreekanal – ist der Verkehr von Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb und von Kleinfahrzeugen mit Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung weniger als < 5 PS (3,69 kW) beträgt nicht gestattet.(Änderung § 21.18 Nr. 1 BinSchStrO – Inkraftsetzung am 1. April 2003)
Für den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal von km 8,35 (Westhafen) bis km 12,2 (Einmündung in die SOW bei km 14,5) gilt für Sportfahrzeuge ein Fahrverbot.