Der Neckar entspringt in einem Hochmoor bei Schwenningen, 697 m ü NN zwischen dem Schwarzwald und der Schwäbischen Alb. Er mündet nach 387 km langem Lauf in Mannheim mit einem Gefälle von 613 m in den Rhein. Abwechlungsreiche Landschaft mit Hügeln, Weinbergen, Felsen, Wäldern und Wiesen sowie vielen Burgen im Unterlauf ab Bad Wimpfen.
Für Wanderfahrten und die Groß-Schifffahrt ist der Neckar ab Plochingen befahrbar. Die Kanalisierung beginnt beim Plochinger Hafen. Gute Einsatzstelle links oberhalb der Strassenbrücke gegenüber der Fils-Mündung. Oberhalb von Plochingen ist Rudern nur auf gestauten 1,5 Km-Strecken bei den Rudervereinen in Nürtingen und Tübingen möglich. Wanderrudern oberhalb von Plochingen ist nicht ratsam wegen Wehrabständen von 2 - 3 km und flachem, steinigem Flußbett.
Wanderruderer sollten sich darauf einstellen, dass sie im oberen Neckarlauf ca. alle 5 km eine Schleuse erwartet. Zwischen Plochingen und Stuttgart-Untertürkheim verläuft der Fluss entlang der B10, weitgehend durch ein Industriegebiet. Ab S-Bad Cannstatt beginnt die landschaftlich schönste Strecke des Neckar, die bis nach Heidelberg geht. Sie führt vorbei an teilweise steilen Weinberglagen. Kleine, nette Wein Ortschaften laden, am Rande des Flusses, zum Verweilen ein. Im Bereich Neckarems ist vor der Schleuse Popenweiler ein Motorsportclub angesiedelt. Es kann zu erheblichem Wellengang kommen, so dass das Rudern keinen Spaß mehr macht.
Für eine Schleusung sollten mindestens 30 Minuten eingeplant werden. Es empfiehlt sich, vor Fahrtbeginn bei der ersten Schleuse telefonisch anzumelden und von Schleuse zu Schleuse weiter melden zu lassen. Die Schleusen im oberen Neckarbereich werden durch die Fernsteuerzentrale in S-Obertürkheim gesteuert. Sie sind nur Videoüberwacht. In der Regel wird zusammen mit der Berufsschifffahrt geschleust. Eine Extraschleusung für Ruderboote ist eher die Ausnahme. Teilweise sind getrennte Bootsschleusen vorhanden. Die Kammern sind aber nicht üppig bemessen. Dazu kommt, dass die Bootsschleusen oft außer Betrieb sind. An allen Schleusen kann auch umgetragen werden. Das Einsetzen auf der Talseite erfolgt oftmals über Treppen. Seit 1999 sind die Schleusen auch abends und am Wochenende für in Betrieb.
Für die Schifffahrt auf dem Neckar gelten die allgemeinen Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstrassenordnung und deren Sonderbestimmungen für den Neckar. Es verkehren Frachtschiffe bis zu 105 m Länge und 10,25 m Breite. Nutzbare Schleusengröße: 110 x 12 m.
Das Fahrwasser ist, mit Ausnahme in den Seitenkanälen, auf der rechten Uferseite durch rote, auf der linken durch grüne Schwimmstangen bezeichnet. Diese Zeichen sind in Abständen von etwa 150 m direkt am Rande des Fahrwassers ohne Sicherheitsstreifen verlegt, soweit die Fahrwassergrenze mehr als 10 m vom Ufer entfernt ist.
Nachtschifffahrt ist bei vorschriftsmäßiger Beleuchtung unbeschränkt zugelassen. Die Sperrsignale (zwei rote Lichter übereinander vor den Schleusen Feudenheim (Kurpfalzbrücke), Neckarsteinach (OW), Hirschhorn (OW) und Lauffen (UW) sperren die Fahrt zur Schleuse, wenn alle Liegeplätze im Schleusenbereich belegt sind. Sie gelten nicht für Ruderboote.
Schleusenbetriebszeiten:
montags - samtags 6.00 - 21.00 Uhr ( von Heilbronn - Freudenheim bis 22.00 Uhr)
sonn - und feiertags 8.00 - 16.00 Uhr ( Ankunft an der Schleuse bis 15.30 Uhr)
Keine Schleusung am 1. Januar, Ostersonntag und -montag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag und an beiden Weihnachtsfeiertagen.
Am Heiligabend und Silvester Schleusungen bis 12.00 Uhr.
Am Samstag vor Ostern bis 18.00 Uhr.
Am Samstag vor Pfingsten bis 14.00 Uhr.
Das Schleusen hinter Motorschiffen (bis etwa 83 m Länge) ist möglich und wie auch sonst gebührenfrei. Ruderboote müssen an Leitern mit Bootshaken festgehalten werden. Wegen Strömung bzw. Sog die vorderen Leitern meiden. Bei vielen Booten, Schleusungen beim betreffenden WSA anmelden. Beachten, dass an manchen Feiertagen nicht geschleust wird. Bei Zeitplanung kann für 8 - 10 km eine Stunde und zusätzlich pro Schleusung 20 Minuten angesetzt werden. Ab Stuttgart wird der sich vergrößernde Schleusenabstand nicht mehr unangenehm empfunden. Besondere Vorsicht vor Schiffen ist in den engen Seitenkanäle Pleidelsheim, Horkheim, Kochendorf, Schwabenheim und Feudenheim nötig.
Zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sind:
von km 0,0 bis km 4,6 WSA Mannheim
von km 4,6 bis km 113,5 WSA Heidelberg ( bis einschl. Schleuse Heilbronn, Tel. 06221 5070)
von km 113,5 bis km 201,5 WSA Stuttgart, Tel. 0711 56520
Bei Hochwasser wird die Schifffahrt eingestellt:
- im Raum Stuttgart bei Pegel Plochingen 2,50 m - Tel. 07153 19429
- im Raum Kochendorf - Gundelsheim bei Pegel Gundelsheim 3,40 m
- im Raum Heidelberg bei Pegel Gundelsheim 2,90 m
Hochwassermeldedienst Stuttgart: Tel. 0711 325536, nach Dienstschluss 0711 337327
Pegel Gundelsheim: Tel. 06269 194209
Fernbedienungszentrale Schleuse Diezenhofen 0711 25552421
Jeder Schiffsführer hat sich vor dem Befahren des Neckars über die Wasserverhältnisse zu erkundigen. Da der Neckar ein Bergfluss ist, muss zu Regenzeiten mit Hochwasser und Schiffahrtssperren gerechnet werden. Nach einem niederschlagsfreien Tag ist das Hochwasser meist soweit abgeflossen, dass die Schifffahrt wieder möglich ist. Normalerweise ist die Strömung gering. Wanderfahrten stromauf sind deshalb möglich.
Der Necker hat 27 Staustufen zwischen Plochingen und Mannheim. Sie bestehen jeweils aus einem Wehr, einer Doppelschleuse, einer Sportbootschleppe mit Wagen, mit Ausnahme von Stuttgart-Bad Cannstadt und Kochendorf. In Bad Cannstadt ist die Sportbootschleuse wieder in Betrieb. In Kochendorf muss außerhalb der Schleusenzeiten umtragen werden.
Für Wanderfahrten auf dem Neckar ist mit Behinderungen an den Schleusen zu rechnen. Der Neckarausbau einschl. Umbau der Schleusenkammern ist bis zum Jahr 2025 geplant. Seit 2012 sind Instandsetzungsarbeiten im Gange. Fahrtenleiter informieren sich bitte bei http://www.elwis.de. Dringend erforderlich: Anmeldungen bei den WSÄ.
Weitere Informationen auf http://www.rudern-in-Stuttgart.de