Bearbeiter:
Rainer Engelmann, 50996 Köln
Waltraud Breuer, 47226 Duisburg
Der Niederrhein beginnt genau genommen an der Grenze von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, obgleich sich für uns Ruderer die Wasserverhältnisse vom Mittelrhein unmerklich fortsetzen. Das Rheintal wird jedoch weiter, die hügeligen Ufer flacher, bis sie ganz in der Ebene auslaufen.
Auf dem Weg stromab passieren wir große Städte wie Bonn, Köln und Düsseldorf, die ganz besondere Anforderungen an das Können und die Aufmerksamkeit der Steuerleute stellen. Die Berufsschifffahrt nimmt dann ab Duisburg noch weiter stark zu und hat unbedingten Vorrang vor der Sportschifffahrt, auch der Querverkehr aus den und in die Häfen etc. und die damit verbundenen Wendemanöver im Strom.
Im Bereich km 760 bis 807 gibt es auf beiden Seiten lange Industriefronten mit großen Verladeanlagen, Ankerplätze von Schubleichtern im Strom, bei denen man von Fall zu Fall entscheiden muss, auf welcher Seite man durchfährt. Daneben gibt es auch wieder reine Naturschutzgebiete, wie z.B. die Walsumer Rheinaue und den Orsoyer Rheinbogen.
Unterhalb von Wesel wird der Strom breiter, die Strömung geringer, die Industrie hört nahezu auf und die Landschaft ist niederrhein-typisch. Allerdings erhöht sich auch die Windanfälligkeit erheblich (meist Nordwest).
Unterhalb von Duisburg gibt es einige Kiesbaggereien. Deren Abbau-Seen, die zum Rhein Verbindung haben, sind in der Beschreibung nicht erwähnt, da sie durch fortlaufende Baggerarbeiten ihre Form und Lage ständig verändern und fast alle für den Sportbootverkehr gesperrt sind. Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Verbindung zum Rhein meist zugeschüttet.
Bei km 769,0 beginnt für die Schifffahrt die „geregelte Begegnung“ (= Rechtsverkehr) bis zur rechtsrheinischen Bundesgrenze unterhalb von Emmerich, km 857,67. Ausnahmen: Schiffe, die auf der rechten Rheinseite Häfen oder Reeden anfahren wollen. Sie zeigen ihre Ab¬sicht an durch eine blaue Tafel (bei Nebel oder Dunkelheit weißes Blinklicht) an der Steuerbordseite des Ruderhauses. Die Bergfahrt ist weisungsberechtigt. Das Befahren der Häfen durch Ruderboote ist nur mit Sondergenehmigung gestattet.
Aus all dem ergibt sich, dass man nur mit erfahrenen Steuerleuten und geeigneten Wanderbooten den Niederrhein befahren sollte, die Fahrrinne der Berufsschifffahrt meiden und Stromüberquerungen auf dem kürzesten Weg machen sollte.