Drei Dinge sind die Voraussetzung, dass man auf französischen Flüssen und Kanälen rudern kann :
1. Genehmigung der Fahrt durch die französische Wasserverwaltung VNF
2. Erwerb einer Vignette bei der französischen Wasserstrassenverwaltung VNF
3. Das Mitführen von Rettungswesten, die an Schleusen auch angelegt werden müssen.
Informationen für Wanderfahrten in Frankreich hält das Archiv des DRV-Ressorts Wanderrudern und Breitensport bereit.
Die Vignette kann man im Internet erwerben http://www.vnf.fr (Menupunkt:Le tourisme fluvial en france)
Folgendes Antragsdokument muß mindestens 3 Monate vor der geplanten Wanderfahrt an die zuständige Schifffahrtsbehörde gesendet werden. f_antragsdokument_cerfa_15030.pdf
f_erlaeterungen_zum_dokument_cerfa_15030.pdf
Schifffahrtsbehörden in Ostfrankreich: f_behoerden_ostfrankreich_zwischen_rhein_und_mosel.pdf
Die geplanten jährlichen Sperrungen von Wasserstraßen findet man im Menupunkt „Chômages 2019“ ff
Die Schifffahrtszeiten findet man im Menupunkt „Horaires de Navigation“