Informationen zum Huntesperrwerk

Die Schifffahrtsöffnungen können mit zweiteiligen Stemmtoren, die Stromöffnungen mit konvex gebogenen Sperrtoren verschlossen werden.

Über dem Sperrwerk befindet sich eine Betriebsbrücke, die über den Schifffahrtsöffnungen als Rollklappbrücke ausgelegt ist. Die beiden Brücken über die Schifffahrtsöffnungen sind 32 Meter lang und können nahezu vertikal nach oben gehoben werden. Dadurch kann das Huntesperrwerk durch die beiden in der Mitte des Sperrwerks liegenden Schifffahrtsöffnungen ständig von der Schifffahrt passiert werden. Die Brücken über den Stromöffnungen sind fest.

Sofern der Schiffsverkehr es zulässt, werden die Brücken tagsüber jeweils zur vollen Stunde für fünf Minuten geschlossen, damit Fußgänger und Fahrradfahrer zum „Elsflether Sand“, einer Halbinsel zwischen Hunte und Weser gelangen können.

Um die Schifffahrt auf der Hunte so gering wie möglich zu behindern, ist das Huntesperrwerk normalerweise geöffnet. Das Sperrwerk wird geschlossen, wenn auf der Weser Wasserstände von NN +3,0 m (das entspricht Wasserständen von 0,9 m über dem mittleren Hochwasser) oder höher erwartet werden. Der Schließvorgang beginnt dabei erst bei auflaufender Tide, wenn am Sperrwerksaußenpegel ein Wasserstand von NN +2,80 m erreicht ist. Wenn jedoch sicher ist, dass der Scheitelwert des Hochwassers NN +3,1 m nicht übersteigt, kann im Interesse der Schifffahrt auch auf ein Schließen des Sperrwerks verzichtet werden.

Muss das Huntesperrwerk für längere Zeit geschlossen werden, kann das Wasser aus der Hunte nicht abfließen. Um die Überflutung bebauter oder anderweitig genutzter Flächen zu verhindern, sind unterhalb von Oldenburg Überflutungsflächen (Polder) vorgesehen, die das Wasser aufnehmen können. Die Polder können auch bei sehr hoch auflaufendem Hochwasser überflutet werden, wenn ein Schließen des Sperrwerks noch nicht nötig ist.

Technische Daten

Breite des Sperrwerks: 119 m

Breite der Schifffahrtsöffnungen: je 26 m

Breite der Seitenöffnungen: je 20 m

Höhe der Pfeiler (über Sohle): je 53,6 m

Länge der Rollklappbrücken: je 32 m

Verschluss der Schifffahrtsöffnungen: je 12,7 m hoch

Verschluss der Seitenöffnungen: je 12,4 m hoch

Schließzeiten:

Verschlüsse: je 5 min

Brücken: je 2 min

Auf eine ursprünglich geplante Schleuse für die Schifffahrt wurde beim Huntesperrwerk verzichtet, da die Schließzeiten aufgrund ausreichend vorhandener Polder in der Regel relativ kurz gehalten werden können und so die Schifffahrt nur wenig behindert wird.

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