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Informationen zur Ruhr

Bearbeiter:

Armin Rahmann, Essen-Kettwig

Michael Stoffels, Neuss - 2017

In den letzten Jahrzehnten wurde die Ruhr aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zu einem Wasserwanderweg ausgebaut. Zwar konnten nicht alle Vorschläge von Ruder- und Kanu-Verband verwirklicht werden, doch die Bootsgassen an den Wehren Herbede, Kemnade, Hattingen, Dahlhausen, Essen-Steele-Horst (Vogelsang) und Essen-Steele (Spillenburg) können benutzt werden. Die Gassen Kemnade und Dahlhausen sind dauernd durchströmt, an den anderen bestehen Verschlussklappen. Wanderruderer sollten die Bootsgassen nicht mit C-Booten und nur mit erfahrenen Mannschaften befahren. Anderenfalls sollten die Boote auch zu Tal getreidelt werden, um das Risiko eines eventuellen Unfalls in jedem Fall zu vermeiden.

Die Bootsgassen an der Ruhr wurden für das Befahren mit Kanus und Ruderboote konzipiert. Die Benutzung ist deshalb nur für diese Fahrzeuge mit kundigen Bootsführer erlaubt. Das Tragen von Rettungswesten ist für die Benutzung obligatorisch.

Für die Passage mit anderen Fahrzeugen, von Bootsführern ohne Erfahrung und Bootsbesatzungen ohne Rettungswesten besteht immer die Möglichkeit des Treidelns oder des Umtragens.

Ab einem Wasserabfluss von 241 cm am Pegel Hattingen wird das Befahren der Ruhr wegen überströmter Buhnen und anderer Gefahrenquellen nur durch geübte Wassersportler mit Ortskenntnis empfohlen. Ab einem Wasserabfluss von 358 cm am Pegel Hattingen (automatische Ansage Tel. 02324 25757) ist der Schiffsverkehr auf der Ruhr einzustellen. Die Bootsgassen dürfen ab diesem Wasserabfluss nicht mehr benutzt werden.

http://www.talsperrenleitzentrale-ruhr.de/befahrungssituation.html

Siehe auch: http://www.rudern-auf-der-ruhr.de

Die Schleusen im Oberlauf können nicht benutzt werden, da sie entweder aufgrund ihres Alters unbrauchbar geworden sind oder nur der Wasserwirtschaft zur Verfügung stehen. Die Schleuse Blankenstein soll 2018 wieder in Betrieb gehen. Am Baldeneysee werden aus technischen Gründen nur in Ausnahmefällen Ruderboote geschleust; an den Schleusen Kettwig und Mülheim/Ruhr besteht die gebührenpflichtige Möglichkeit der Einzelschleusung (mindestens 2 Boote), ab Raffelberg der Mitschleusung (ab Raffelberg Berufsschifffahrt, zuständig ist das WSA Duisburg-Meiderich). Eine Voranmeldung ist empfehlenswert.

Für die Umtragestrecken an Wehren ohne Bootsgasse oder Schleuse wird die Mitnahme eines geeigneten Bootswagens empfohlen.

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