Informationen zum Teltowkanal

Teltowkanal, Erster Spatenstich am 22.12.1900

Der Schifffahrtsweg von der Elbe über Untere Havel, Spree und Dahme zur Oder führte noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Spandau und Charlottenburg über die Spree oder den Landwehrkanal durch Berlin. Auf diesem Weg waren die Schleusen Charlottenburg und Mühlendamm bzw. Unterschleuse und Oberschleuse des Landwehrkanals zu durchfahren. Dieser Umweg über die stark frequentierten Wasserstrassen des Stadtgebiets ließen den Gedanken einer südlichen Umfahrung von Berlin aufkommen.

Landrat Ernst von Stubenrauch griff die Idee auf und verknüpfte die Interessen der Schifffahrt mit denen seines (damaligen) Kreises Teltow. Berlin wuchs und damit auch die südlichen Vororte. Ein Vorfluter als hygienische Voraussetzung einer weiteren baulichen Verdichtung für Wohnsiedlungen und Industriebetriebe war unumgänglich. Die Teltowkanal AG wurde gegründet.

Am 22. Dezember 1900 erfolgte am Babelsberger Schlosspark der erste Spatenstich für das Kanalbauwerk. In Kleinmachnow wurde im März 1902 mit dem Bodenaushub begonnen. 1904 waren mit den Schleusenkammern, Tortürmen, Unterhauptbrücke und Schleusengehöft wesentliche Teile fertig gestellt. Im Oktober 1905 war die Montage der Hubtore, des Torantriebes und der Heberrohranlage abgeschlossen. Am 2. Juni 1906 weihte Kaiser Wilhelm II. den Teltowkanal ein. Weitere Informationen finden Sie unter Teltowkanal.

Die Yacht „Alexandria“ mit Kaiser Wilhelm II. am 2.6.1906 in der Schleuse Kleinmachnow

Während des Zweiten Weltkrieges Krieges wurde der Sitz der Teltowkanal AG von Schöneberg nach Kleinmachnow verlegt. Da sich die Aktien der Gesellschaft in den Händen der Bundesrepublik und des Landes Berlin befanden, wurde der Sitz 1950 zurückverlegt. Die DDR erkannte dies nicht an. In der Folge wurde der Kanal an der Sektorengrenze in Rudow und der Zonengrenze nach Kleinmachnow für den Schiffsverkehr gesperrt - und der Schleusenbetrieb eingestellt.

Während der Unterhalt des Teltowkanal entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reich und der Teltowkanal AG aus dem Jahre 1924 von der Teltowkanal AG zu tragen war, mussten Schäden durch außerordentliche Ereignisse vom Staat übernommen werden. Dies führte dazu, dass das mit Bundesmitteln unterstützte Land Berlin (West) die westlichen Teile des Kanals zu unterhalten hatte.

Nach Verhandlungen zwischen der Regierung der DDR und dem Westberliner Senat bzw. der Regierung der BRD kam es am 20. November 1981 zur teilweisen Wiedereröffnung der Wasserstraße von der westlichen Einfahrt her. Das Wasserstraßenhauptamt in Ost-Berlin übernahm (entsprechend dem Potsdamer Abkommen von 1945 wie auf den übrigen in Westberlin gelegenen Wasserstraßen) die Aufsicht. Zuvor wurden Grenzübergangsstellen bei TeK km 05,13 Güst Dreilinden und bei TeK 11,29 Güst Kleinmachnow eingerichtet. Am Kanalbauwerk selbst erfolgten Munitionsbergung, Ausbaggerungen von Untiefen und Instandsetzung der Kleinmachnower Schleuse. Der Westberliner Senat hat dafür 70 Millionen DM an die DDR überwiesen.

Der sich von km -0,55 (Glienicker Lake) bis km 37,84 Kilometer erstreckende Teltowkanal beginnt bei Klein Glienicke. Er zweigt aus der Havel ab und führt über den Griebnitzsee durch das Bäketal bis Kleinmachnow. Nach dem Machnower See verläuft der Kanal durch (die einst zum Kreis Teltow gehörenden Gemeinden) Lichterfelde, Steglitz, Lankwitz, Mariendorf, Tempelhof, Britz, Rudow und Alt Glienicke bis zur Einmündung in die Dahme zwischen Grünau und Köpenick. Am Hafen Britz (TeK km 28,20) gehen der Britzer Verbindungskanal (Länge 3,39 km) nach Oberschöneweide und der dem Land Berlin gehörende 4,4 Kilometer lange Neuköllner Schifffahrtskanal (NK) zum Landwehrkanal ab. Bei Kleinmachnow wurde unweit eines früheren Bäke-Staus die einzige Schleuse des Teltowkanals errichtet. Sie trennt die Spree-Haltung (den durch den Mühlendammstau gehaltenen Wasserstand) von der Havel-Haltung (begrenzt durch die Stauanlagen in Spandau und Brandenburg) und vermittelt den Ab- und Aufstieg der Schiffe bei einem mittleren Gefälle von 2,74 Meter.

Nach den Ausführungen des Wasserstraßen-Neubauamtes Berlin im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung „soll im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 17 eine neue Schleuse gebaut werden, die von bis zu 185 Meter langen Schiffsverbänden passiert werden kann. Gemäß den Parametern der Wasserstraßenklasse Vb sieht die Planung eine 190 Meter lange Kammer in der vorhandenen Nordkammer vor. Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau wurde Ende 2002 abgeschlossen. Vor dem Hintergrund vorrangiger, sicherheitsrelevanter Infrastrukturmaßnahmen an den Bundeswasserstraßen und knapper Haushaltsmittel wird der Neubau der Schleuse Kleinmachnow ausgesetzt.

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Chris Gueffroy

geboren am 21. Juni 1968, erschossen am 5. Februar 1989

in Berlin-Treptow, nahe den Kleingartenkolonien „Harmonie“ und „Sorgenfrei“ am Britzer Zweigkanal.

Im Mai 1989 sollte der 20-Jährige Kellner Chris Gueffroy aus Ost-Berlin zur Nationalen Volksarmee eingezogen werden, was ihm sehr widerstrebte. Reisen wollte er; Amerika sehen, das war sein großer Traum. Von einem Bekannten, der seinen Wehrdienst bei den Grenztruppen in Thüringen ableistete, erfuhren Chris Gueffroy und sein Freund, der 21-jährige Christian G., Ende 1988, dass der Schießbefehl ausgesetzt sei; es dürfe nur noch auf Fahnenflüchtige und bei Angriffen auf die Staatsgrenze geschossen werden. Chris Gueffroy und Christian G. gingen deshalb davon aus, dass ihnen bei einer Flucht über die Berliner Mauer schon nichts passieren werde.

Am 5. Februar 1989 näherten sich die beiden jungen Männer im Ost-Berliner Stadtbezirk Treptow dem Teltowkanal, der die Grenze zum West-Berliner Stadtbezirk Neukölln bildete. Von einer Gartenkralle hatten sie den Stiel entfernt und stattdessen ein Seil angebunden. Mit diesem Wurfanker wollten sie die letzte Barriere vor dem Teltowkanal überwinden, den Streckmetallgitterzaun. Fast drei Stunden lang krochen sie bei drei Grad minus durch Schrebergärten, bevor sie gegen 23.40 Uhr die Hinterlandmauer erreichten. Es gelang ihnen, diese Mauer unentdeckt zu übersteigen. Auch das nächste, nur fünf Meter entfernte Hindernis, den Signalzaun konnten die beiden jungen Männer überwinden, lösten dabei aber optischen Alarm aus; die Grenzsoldaten wurden auf sie aufmerksam. Während Chris Gueffroy und Christian G. auf das letzte Sperrelement, den Streckmetallzaun, zurannten, wurden sie von einem Postenpaar unter Beschuss genommen. Um den Schüssen zu entkommen, rannten sie von den Soldaten weg am Zaun entlang. Vergeblich versuchten sie abwechselnd, dem jeweils anderen mit einer Räuberleiter über den Zaun zu helfen. Die Flucht vor dem ersten trieb sie in die Arme eines zweiten Postenpaares. Schüsse peitschten durch die Nacht, schlugen Funken am Stahlzaun. Chris Gueffroy sackte zusammen, fiel zu Boden und blieb leblos vor seinem Freund liegen, der, ebenfalls von einem Geschoss am Fuß getroffen, stürzte.

Chris Gueffroy starb innerhalb weniger Minuten. Ein Brustschuss hatte ihm den Herzmuskel zerfetzt. Christian G. wurde am 24. Mai 1989 vom Stadtbezirksgericht Berlin-Pankow wegen versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts im schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

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