Naturschutzgebiete "Märkische Elbtalniederung"
Unter der Märkischen Elbtalniederung ist der enge Elbtalabschnitt zwischen Ohre- und Havelmündung auf Höhenlagen zwischen 55 und 33 m ü. NN zu verstehen. Die Märkische Elbtalniederung umfasst fast ausschließlich die junge von Auelehm bzw. Elbschlick bedeckte Stromaue und schließt nur wenige kleine Talinseln ein. Innerhalb der Aue ist der Strom mit Ausnahme weniger Teilstrecken, wo höheres Land dicht an das Ufer herantritt (z.B bei Bittkau und Tangermünde), von Deichen begleitet. Die Uferbereiche sind weitgehend waldarm/-frei und abschnittsweise von großen Überschwemmungsbereichen mit Grünland bestimmt.
An den uferbegleitenden Grünlandgürtel schließen sich großflächig Äcker an. Die Forstwirtschaft beschränkt sich auf einige wenige Waldflächen.
Naturschutzfachliche Bedeutung haben weniger die intensiv genutzten Grünlandstandorte oder Äcker, als vielmehr die Deiche ( Extensivgrünland) und die Altwässer. Der gesamte Elbauenbereich wird von FFH-Gebieten abgedeckt. Der südliche Flussabschnitt um die Ohremündung wird von zwei LSGs („Zuwachs-Külzauer Forst“, „Barleber und Jersleber See mit Ohre- und Elbniederung“) geschützt, während sich im nördlichen Abschnitt etwa ab Tangermünde das LSG „Untere Havel“ erstreckt.
Bei Tangermünde befindet sich mit dem NSG „Bucher Brack-Bölsdorfer Haken“ ein weiteres großflächiges Schutzgebiet. Der Flussabschnitt zwischen Bittkau und Tangermünde ist darüber hinaus als bedeutendes europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen.