Nord-Ostsee-Kanal

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Nord-Ostsee-Kanal Einführung

Nord-Ostsee-Kanal Geschichte

Im Nord-Ostsee-Kanal gilt die Seeschifffahrtstraßenordnung. In einem Merkblatt des WSA Kiel-Holtenau sind für die Sportschifffahrt auf dem Nord-Ostsee-Kanal die besonderen Regeln für die Sportfahrzeuge aufgeführt. Über Kanalgebühren geben die Hebestellen Holtenau und Brunsbüttel Auskunft. Einfahrt für Sportboote in die Schleusen: weißes Licht.

Hinweis: Weichensignale gelten in der Regel nicht für Ruderboote. Aber: drei rote Lichter = Weiterfahrt für alle Schiffe und Boote verboten.

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal: Informationen für die Sportschifffahrt unter https://www.wsa-nord-ostsee-kanal.wsv.de/Webs/WSA/WSA-Nord-Ostsee-Kanal/DE/2_Schifffahrt/f_Sportschifffahrt/Sportschifffahrt_node.html

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