Nord-Ostsee-Kanal
https://www.rish.de/gewaesser/nord-ostsee-kanal/
Im Nord-Ostsee-Kanal gilt die Seeschifffahrtstraßenordnung. In einem Merkblatt des WSA Kiel-Holtenau sind für die Sportschifffahrt auf dem Nord-Ostsee-Kanal die besonderen Regeln für die Sportfahrzeuge aufgeführt. Über Kanalgebühren geben die Hebestellen Holtenau und Brunsbüttel Auskunft. Einfahrt für Sportboote in die Schleusen: weißes Licht.
Hinweis: Weichensignale gelten in der Regel nicht für Ruderboote. Aber: drei rote Lichter = Weiterfahrt für alle Schiffe und Boote verboten.
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal: Informationen für die Sportschifffahrt unter https://www.wsa-nord-ostsee-kanal.wsv.de/Webs/WSA/WSA-Nord-Ostsee-Kanal/DE/2_Schifffahrt/f_Sportschifffahrt/Sportschifffahrt_node.html