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 Die Aufgabe der Stauhaltung im Bereich Sühlen oberhalb von Bad Oldesloe und die Gewässerentwicklung in den letzten drei Jahrzehnten lassen ein naturverträgliches Rudern erst unterhalb von Bad Oldesloe zu. Die Streckenbeschreibung beginnt aus diesem Grund erst in Bad Oldesloe. Auch in dem Streckenabschnitt Bad Oldesloe bis Wesenberg kann es bei Niedrigwasser und in den Sommermonaten infolge Verkrautung zu Behinderungen kommen. Abschnittsweise ragen Äste in das Gewässerprofil. Ebenso ist zur Stabilisierung der Gewässersohle und zur Verbesserung der Gewässermorphologie Totholz in den Böschungen verbaut wurden. Die Engstellen sind bei höheren Wasserständen nur schwer erkennbar. Die Aufgabe der Stauhaltung im Bereich Sühlen oberhalb von Bad Oldesloe und die Gewässerentwicklung in den letzten drei Jahrzehnten lassen ein naturverträgliches Rudern erst unterhalb von Bad Oldesloe zu. Die Streckenbeschreibung beginnt aus diesem Grund erst in Bad Oldesloe. Auch in dem Streckenabschnitt Bad Oldesloe bis Wesenberg kann es bei Niedrigwasser und in den Sommermonaten infolge Verkrautung zu Behinderungen kommen. Abschnittsweise ragen Äste in das Gewässerprofil. Ebenso ist zur Stabilisierung der Gewässersohle und zur Verbesserung der Gewässermorphologie Totholz in den Böschungen verbaut wurden. Die Engstellen sind bei höheren Wasserständen nur schwer erkennbar.
 Entkrautungsarbeiten in der Trave finden auf Streckenabschnitten zwischen Bad Oldesloe und Hamberge im Zeitraum Juli bis September statt. Bei Unterhaltungsarbeiten ist ein Befahren nicht möglich. Auskunft über aktuelle Entkrautungsarbeiten können beim Gewässerunterhaltungsverband Trave, E-mail: guvtrave@gmail.com erfragt werden. Entkrautungsarbeiten in der Trave finden auf Streckenabschnitten zwischen Bad Oldesloe und Hamberge im Zeitraum Juli bis September statt. Bei Unterhaltungsarbeiten ist ein Befahren nicht möglich. Auskunft über aktuelle Entkrautungsarbeiten können beim Gewässerunterhaltungsverband Trave, E-mail: guvtrave@gmail.com erfragt werden.
-Der Wardersee befindet sich in Privatbesitz. Er darf grundsätzlich nicht befahren werden. Jede Zuwiderhandlung wird von den Eigentümern zur Anzeige gebracht. Dahingegen erlaubt das Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1992 das Durchfahren von Seen in Privatbesitz auf dem kürzesten Weg zwischen dem Ein- und Auslauf eines Fließgewässers. (Ist es nun erlaubt oder nicht? M. Stoffels) 
  
 48,6 l {{mündung.jpg?18|}} des Wehrgrabens in die Trave, r unmittelbar davor {{mündung.jpg?18|}} der Beste UFB 48,6 l {{mündung.jpg?18|}} des Wehrgrabens in die Trave, r unmittelbar davor {{mündung.jpg?18|}} der Beste UFB