Wardersee
Bearbeiter:
Heike Rodenburg, 35460 Staufenberg
Ruderverband Schleswig-Holstein
Der Wardersee befindet sich in Privatbesitz. Er darf grundsätzlich nicht befahren werden. Jede Zuwiderhandlung wird von den Eigentümern zur Anzeige gebracht. Dahingegen erlaubt das Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1992 das Durchfahren von Seen in Privatbesitz auf dem kürzesten Weg zwischen dem Ein- und Auslauf eines Fließgewässers. Eine Genehmigung zum Befahren des Sees erteilt eventuell der Fischermeister Ivens am Warderdamm.
0 Wardersee, Pronstorf am Südostende des Wardersees. Keine Möglichkeit zum Einsetzen der Boote. Gut der Familie Graf Rantzau-Breitenburg; Feldsteinkirche, 1118 erbaut
2,1 l Rohlsdorfer Wald
3,5 r der Trave
4,3 l Rohlsdorf, r Wensin
5,4 Strassen- B 432 (Warderdamm)
6,0 l Warder, Einsatzmöglichkeit der Boote am Spielplatz bei der Kirche
6,6 l der Trave
7,2 l kleiner Zeltplatz, Einsatzmöglichkeit
8,0 r Göls, l Krems
8,6 Ende des Sees