Wardersee

Bearbeiter:

Heike Rodenburg, 35460 Staufenberg

Ruderverband Schleswig-Holstein

Der Wardersee befindet sich in Privatbesitz. Er darf grundsätzlich nicht befahren werden. Jede Zuwiderhandlung wird von den Eigentümern zur Anzeige gebracht. Dahingegen erlaubt das Landeswassergesetz des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1992 das Durchfahren von Seen in Privatbesitz auf dem kürzesten Weg zwischen dem Ein- und Auslauf eines Fließgewässers. Eine Genehmigung zum Befahren des Sees erteilt eventuell der Fischermeister Ivens am Warderdamm.

0 Wardersee, Pronstorf am Südostende des Wardersees. Keine Möglichkeit zum Einsetzen der Boote. Gut der Familie Graf Rantzau-Breitenburg; Feldsteinkirche, 1118 erbaut

2,1 l Rohlsdorfer Wald

3,5 r der Trave

4,3 l Rohlsdorf, r Wensin

5,4 Strassen- B 432 (Warderdamm)

6,0 l Warder, Einsatzmöglichkeit der Boote am Spielplatz bei der Kirche

6,6 l der Trave

7,2 l kleiner Zeltplatz, Einsatzmöglichkeit

8,0 r Göls, l Krems

8,6 Ende des Sees

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